Schulgeldersatz

Für den Schulgeldersatz gelten folgende Richtlinien:

Die Marktgemeinde Offenhausen ersetzt dem/den Erziehungsberechtigten für alle Pflichtschüler/innen vom 5. bis zum 9. Schuljahr das an eine Privatschule bezahlte Schulgeld bis maximal € 250,-- pro Schuljahr und Schüler.

Bei Zuzug oder Wegzug während des Schuljahres wird die Förderung nur für jeden vollen Monat aliquot ausbezahlt (€ 25,-- pro Monat)

Die Antragstellung ist schriftlich beim Marktgemeindeamt Offenhausen frühestens mit Ablauf des betreffenden Schuljahres unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Zumindest ein Erziehungsberechtigter als auch das schulpflichtige Kind müssen den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Offenhausen haben
  • Vorlage der Schulgeldbestätigung der Schulleitung
  • Die Antragstellung hat bis spätestens 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres zu erfolgen.

Die Schulgeldbeihilfe wird nicht in bar, sondern nur mit Überweisung auf ein Bankkonto ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung.

 

Formulare