Marktgemeinde Offenhausen
Startseite > Bürgerservice > Förderungen
Für den Schulgeldersatz gelten folgende Richtlinien:
Die Marktgemeinde Offenhausen ersetzt dem/den Erziehungsberechtigten für alle Pflichtschüler/innen vom 5. bis zum 9. Schuljahr das an eine Privatschule bezahlte Schulgeld bis maximal € 250,-- pro Schuljahr und Schüler.
Bei Zuzug oder Wegzug während des Schuljahres wird die Förderung nur für jeden vollen Monat aliquot ausbezahlt (€ 25,-- pro Monat)
Die Antragstellung ist schriftlich beim Marktgemeindeamt Offenhausen frühestens mit Ablauf des betreffenden Schuljahres unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Schulgeldbeihilfe wird nicht in bar, sondern nur mit Überweisung auf ein Bankkonto ausbezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung.