Richtlinien zur Grünabfallsäcke-Entsorgung

BAV WL

Es kam heuer teilweise zu Reklamationen von BürgerInnen, die die 2-Sack-Regel nicht gekannt und daher auch nicht befolgt haben und deren Säcke stehengelassen wurden.

Siehe Infoblatt!


Info zum Hintergrund der Regelung: 

Diese Regelung wurde 2017 eingeführt, da damals in einigen Gemeinden immer mehr Säcke zur Biotonne dazugestellt wurden.

Die Biotonnenabfuhr ist aber vorwiegend für Küchenabfälle und nur für Kleinmengen an Grün- und Strauchschnitt konzipiert. 

Diese Mischung ist Grundlage des Vertrages mit dem Entsorgungsunternehmen und führt zu einer hohen Auslastung des Fahrzeugs (hohes Materialgewicht).

Wenn jedoch auch viel Strauchschnitt über die Biotonnensammlung mitgefahren werden muss, wird das Volumen trotzdem gebraucht, das Gewicht sinkt und mehr Fahrten sind nötig.

Auch die Kompostierer sind über viele strauchige Abfälle, die meist über die Grünschnittsäcke kommen, nicht sehr glücklich, da Strauchschnitt vor der Weiterbehandlung geschreddert werden muss. 

Das Biotonnenmaterial kann dagegen sofort als Miete aufgesetzt werden.


Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.


Mit besten Grüßen

 

Mag. Christine Schwarz

Abfallberatung

 

Bezirksabfallverband Wels-Land

4600 Thalheim bei Wels, Am Thalbach 110

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