Marktgemeinde Offenhausen
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Für die Anlagen alternativer Energieträger gelten folgende Richtlinien:
Förderbar sind Kosten für:
• Pelletsfeuerungsanlage in Kombination mit einer thermischen Solaranlage
• Stromgewinnung aus Photovoltaik und Windkraftanlagen in Kombination mit Stromspeicherung
• Stromspeicherung von eigenem alternativ produziertem Strom
• Regenwasserzisterne
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren einmaligen Investitionszuschusses in der Höhe von 10% der anerkannten förderungsfähigen Investitionskosten inklusive Umsatzsteuer (Firmenrechnungen), max. jedoch in der Höhe von € 350,-- gewährt.
Die Genehmigung der Auszahlung der Förderung erfolgt nach Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen wie unter § 5 in den Richtlinien angeführt und nach Maßgabe der budgetären Mittel durch die Marktgemeinde Offenhausen.
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Durch die Entgegennahme des Förderungsansuchens erwachsen der Marktgemeinde Offenhausen keine wie immer gearteten Verpflichtungen.
Richtlinien_alternative_Energieträger_und_nachhaltige_Ma_nahmen.pdf (0.1 MB)
Antragsformular alternat. Energieträger (87 KB) - .PDF