Reisepass-Gebühren ab 1.7.2025

Reisedokumente

Gebühren - Antragstellung für Reisedokumente ab 01.07.2025

Reisepassgebühr:      € 112,--

RP Express:                 € 148,-- (Antrag nur auf BH-WL möglich!)

RP 1-Tages-Express:  € 326,-- (Antrag nur auf BH-WL möglich!)

Kinder-RP bis 12 LJ.:   €  44,--

KinderRP bis 12 LJ. Express (keine Geb. befreiung): € 67,--

Kinder RP bis 12 LJ. 1-Tages-Express: € 245,--


Personalausweis über 16 LJ.: €  91,--

Personalausweis unter 16 LJ.:  € 39,--


Hinweis

Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nach § 35 Abs 6 GebG nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (Zahlwort) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden, d.h. Reisepass ODER Personalausweis ODER Notpass.

Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss der Antragssteller wählen für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.