Marktgemeinde Offenhausen
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Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Weiterführende Informationen: https://www.eeg-ogbt.at/
Im Jahr 2024 investierte die Marktgemeinde Offenhausen in den Bau von PV-Anlagen auf den Dächern öffentlicher Gebäude. Es wurde, auf mehrere Dächer verteilt, eine Anlagengröße von rund 150 kWp installiert. Um den lokal erzeugten Strom bestmöglich in der Gemeinde zu nutzen und den Bürgern und Firmen der Gemeinde zur Verfügung stellen zu können wurde eine Energiegemeinschaft gegründet. Die Marktgemeinde Offenhausen geht beim Ausbau der Infrastrkur für erneuerbaren Strom mit guten Beispiel voran.