Hundehaltung

Hundehaltung

Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 regelt das Halten von Hunden, um unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde möglichst zu vermeiden.

Hier finden Sie das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 mit allen relevanten Bestimmungen einfach und verständlich erklärt.

https://hundehaltung-ooe.at/


Hundehaltung

Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht.
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, haben dies der Hauptwohnsitzgemeinde, binnen fünf Werktagen zu melden.


Weitere interessante Links zum Thema Hundehaltung

  1. HIER - finden Sie die Registrierung Ihres Hundes oder die Möglichkeit zur Registrierung in der Heimtierdatenbank.
  2. HIER - finden Sie den passenden Termin für ihren Sachkunde-Kurs
  3. HIER - finden Sie das OÖ Hundehaltegesetz 2024
  4. HIER - finden Sie die Erklärungen zum OÖ Hundehaltegesetz 2024
  5. HIER - finden Sie ihren Hunde-Ratgeber
  6. HIER - finden Sie Informationen zur Alltagstauglichkeitsprüfung
  7. HIER finden sie Adressen zur verhaltensmedizinischen Evaluierung Verhaltenmedizinische_Evaluierung_Kontakte_2_.pdf herunterladen (0.06 MB)

Da es vermehrt zu Beschwerden über freilaufende Hunde im Ortsgebiet kommt, wird darauf hingewiesen, dass Hunde anzuleinen sind!

Wo muss der Hund angeleint werden?

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde an der Leine ODER mit Maulkorb geführt werden. Das betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Parks innerhalb der Ortstafeln „Ortsanfang“ und „Ortsende“ gemäß der Straßenverkehrsordnung sowie geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern. 

Leinen- UND Maulkorbpflicht besteht:

•    in öffentlichen Verkehrsmitteln

•    in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen

•    auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen

•    Bei größeren Menschenansammlungen (Personengruppen ab 50 Personen), wie zB. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanstalten während der Badesaison und bei Veranstaltungen.


Der Hund darf nur so gehalten, beaufsichtigt, verwahrt oder geführt werden, dass

•    Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden

•    Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden

•    er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.


Wenn der Hund älter als zwölf Wochen ist, muss man das der Hauptwohnsitzgemeinde (BürgermeisterIn oder Magistrat) binnen drei Tagen (schriftlich) melden. 

"Richtiger" Ablauf nachdem die Entscheidung gefallen ist sich einen Hund ins Haus bzw. in die Wohnung zu holen:
1.) positive Absolvierung eines Sachkunde-Kurses durch den/die Hundehalter/in - Sachkundenachweis
2.) Kauf des Hundes
3.) Meldung bei der Gemeinde
     (Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden.)
      Dafür erforderliche Unterlagen:
+ positive Absolvierung Sachkunde-Kurs (ausgestellt auf den/die Hundehalter/in) - Sachkundenachweis
+ Nachweis Haftpflichtversicherung über mind. € 725.000,-- (ausgestellt auf die Adresse auf der der Hund angemeldet wird, mit aktuellem Datum)
Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
4.) Tierärztliche Bestätigung
      Bestimmung der Größe (40/20-Regel)
      12. bis 14. Lebensmonat
5.) Überprüfung Alltagstauglichkeit
      Für große und spezielle Hunde bis zum 18. Lebensmonat.
6.) Spezielle Hunde
      Verhaltensmedizinische Evaluierung ("Freitesten" von Leinen- und Maulkorbpflicht) - "Freitesten" ist nicht verpflichten, dann muss jedoch Leine- UND Maulkorb verwendet werden
      Auffällige Hunde
      Zusatzausbildung und verhaltensmedizinische Evaluierung verpflichtend


Neue Kategorisierung

+ Kleine Hunde
   Sachkunde-Kurs
   Vorlage Tierarztbestätigung

+ große Hunde
    Sachkunde-Kurs
    Vorlage Tierarztbestätigung
    Überprüfung Alltagstauglichkeit

+ spezielle Hunde (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu - sowie Kreuzungen untereinander)
   Sachkunde-Kurs
   Überprüfung Alltagstauglichkeit
   Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)

+ auffällige Hunde
   Sachkunde-Kurs
   Überprüfung Alltagstauglichkeit
   Verhaltensmedizinische Evaluierung
   Zusatzausbildung
   Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung möglich)


Hundehaltung ab 1.12.2024 Bedarf bei Anmeldung.pdf herunterladen (0.14 MB)


Amtliche Hundemarken:

Hunde sind ab deren Anmeldung dauerhaft mit amtlichen Hundemarken zu kennzeichnen.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm


Informationstext_Oö_Hundehaltegesetz_NEU_Original_002_.pdf (0.01 MB)


Als Ergänzung dazu möchte ich Ihnen gern den Hunde-Ratgeber "Tipps für den ersten Hund & Checkliste zur Anschaffung" vorstellen. Dieser informiert darüber, was bei der Anschaffung eines Hundes zu beachten ist und befasst sich zudem mit diesen Themen:

•    Welcher Hund passt zu mir?

•    Hundehaltung: Rechtliches, Organisatorisches und Vorbereitung

•    Eingewöhnung und Bindung stärken

•    Alltag mit Hund: Beschäftigungen und Aktivitäten

Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.c-and-a.com/at/de/shop/ratgeber-hunde

Info Hundehaltung seit 1.12.2024.pdf herunterladen (0.13 MB)